37 Baugenehmigung

Nach vielen Vorgesprächen und Planungen mit unserem Architekten (http://www.architekt-a-fischer.de/) folgt die Einreichung der Pläne bei der Verwaltung mit der „Bitte“ um Erteilung der Baugenehmigung.

Für uns galt … „das vereinfachte Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO), in dem die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich nur das Planungsrecht nach dem Baugesetzbuch und die beantragten Abweichungen nach Art. 63 BayBO sowie nach den örtlichen Bauvorschriften, nicht jedoch die Bauordnung prüft.
Die Baugenehmigung ist infolgedessen nur in Bezug auf die tatsächlich geprüften Vorschriften verbindlich. Für die Einhaltung aller anderen Vorschriften trage Bauherr und Entwurfsverfasser die Letztverantwortung.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren (nicht praktizierbar bei Sonderbauten) prüft die Bauaufsichtsbehörde nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, nämlich

  • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z. B., ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
  • seine Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften (z. B. der Baumschutzverordnung),
  • beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht nach Art. 63 BayBO,
  • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn die Baugenehmigung eine andere Gestattung ersetzt oder diese andere Gestattung wegen der Baugenehmigung entfällt (z. B. Denkmalschutzrecht, wenn in der Nähe eines Baudenkmals gebaut wird, die dafür aber an sich erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt.
  • für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.“ (Quelle: Stadt Coburg, Dienstleistung Baugenehmigung )

und so sieht die das Papier dann aus 🙂

Was haben wir gelernt?

Frühzeitig alle nötigen Fachstellen einbinden und fragen, fragen, fragen. Angefangen von der Denkmalschutzbehörde, der Bauordnung, dem Kaminkehrer, der SÜC / CEB (zuständig für die Versorgung Wasser / Strom / Gas / Abwasser), Energieberater … wir haben viele gute Tipps und Anregungen bekommen. Manche Dinge konnten wir auch gleich klären, wie z. B. die Kanaldichtigkeitsprüfung. Somit ist diese Auflage, die in der Baugenehmigung steht, bereits abgehakt.

Alle waren interessiert und hilfsbereit. Somit haben wir auch keine Überraschungen erlebt und fühlen uns gut gerüstet für die Bauphase.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2011 in Das neue Haus, fertig, Wir haben ein Denkmal und mit , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

Hinterlasse einen Kommentar