Blog-Archive

82 Ganz neuer Durchblick

Lange haben wir geplant, mit dem Denkmalschutz besprochen, in Ebay nach den originalen Fenstergriffen gesucht. Heute hat die Firma Herr das Musterfenster eingebaut.

“Wir sind spezialisiert auf die fachgerechte Einhaltung der Denkmalschutzrichtlinien im Fensterbau. Lassen Sie Ihr historisches Gebäude im neuen Glanz erstrahlen!” 

und sie haben gehalten, was sie versprochen haben. Der Denkmalschutz hat die Fenster genehmigt und wir sind begeistert :)

Firma Herr, Fenster und Türen

Gelernt: hartnäckig bleiben und keine Kompromisse eingehen. Jetzt haben wir genau die Fenster, die wir wollten.

76 Bestandsaufnahme II – Muster

Eine weitere Blütezeit erfuhr die Schablonentechnik im dekorations- und detailbesessenen 19.Jahrhundert. Nicht nur die Technik, sondern die durch die Technik bedingte abstrahierte Form beherrschte die Wand. Nahezu jede freie Fläche der überladenen historistischen Innenräume wurde mit bis zu fünfzehnschlägigen Schablonen verziert. Im Jugendstil wurde die Schablonenmalerei künstlerisch erneuert und zu neuer Blüte geführt.(Quelle: http://www.baufachinformation.de/denkmalpflege.jsp?md=1988017128106)

Wir versuchen, die Schablonenmuster – oder die Reste derselben – wenigstens fotografisch zu dokumentieren für eine mögliche Neuauflage.

 

75 Befund: ca. 17. Jahrhundert

Erinnert ihr euch noch an das Bad mit dem 15 cm dicken Boden und den Lehmziegeln? => hier hab ich darüber berichtet

Darunter hat sich erstaunliches gezeigt.

Die Bretter des Bodens müssen wegen der Sanitärinstallationen raus. Teile davon sind auch sehr morsch. Auf der Rückseite eines Bodenbrettes zeigt sich Erstaunliches. Eine Malerei. Birgits Befund: ca. 17. Jhd – könnte ein Brett einer Holzdecke gewesen sein, welches wiederverwendet worden ist. Die Zeichnung ist mit Kalkfarbe aufgetragen und gut erhalten. Näheres müßte man unter dem Mikroskop oder im Labor untersuchen. Na wir heben´s erstmal für unser Hausmuseum auf :)

74 Bestandsaufnahme I

Birgit, Diplomrestauratorin, war zu Besuch -  mit dabei Tageslichtlampe, Skalpel, Lupen und jede Menge Pinsel. Wir wollten wissen, welche verschiedenen Schichten an Farbe die Lamperie im Treppenhaus und die alten Türen haben.

Ihr restauratorischer Befund war interressant. Unter einer grauen und einer weißen Schichte hat sie eine Holzimitationsmalerei freigelegt. Dabei werden verschiedene Holzoberflächen, von Hand oder mit Rollen nachgearbeitet. Sehr beliebt in den 50er und 60er Jahren.

Wir werden uns wohl für einen etwas helleren Grauton für die Lamperie und die Türen entscheiden. Die passenden Türklinken ersteigern wir gerade (mühsam) einzeln bei Ebay.

37 Baugenehmigung

Nach vielen Vorgesprächen und Planungen mit unserem Architekten (http://www.architekt-a-fischer.de/) folgt die Einreichung der Pläne bei der Verwaltung mit der “Bitte” um Erteilung der Baugenehmigung.

Für uns galt … “das vereinfachte Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO), in dem die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich nur das Planungsrecht nach dem Baugesetzbuch und die beantragten Abweichungen nach Art. 63 BayBO sowie nach den örtlichen Bauvorschriften, nicht jedoch die Bauordnung prüft.
Die Baugenehmigung ist infolgedessen nur in Bezug auf die tatsächlich geprüften Vorschriften verbindlich. Für die Einhaltung aller anderen Vorschriften trage Bauherr und Entwurfsverfasser die Letztverantwortung.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren (nicht praktizierbar bei Sonderbauten) prüft die Bauaufsichtsbehörde nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, nämlich

  • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z. B., ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
  • seine Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften (z. B. der Baumschutzverordnung),
  • beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht nach Art. 63 BayBO,
  • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn die Baugenehmigung eine andere Gestattung ersetzt oder diese andere Gestattung wegen der Baugenehmigung entfällt (z. B. Denkmalschutzrecht, wenn in der Nähe eines Baudenkmals gebaut wird, die dafür aber an sich erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt.
  • für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.” (Quelle: Stadt Coburg, Dienstleistung Baugenehmigung )

und so sieht die das Papier dann aus :)

Was haben wir gelernt?

Frühzeitig alle nötigen Fachstellen einbinden und fragen, fragen, fragen. Angefangen von der Denkmalschutzbehörde, der Bauordnung, dem Kaminkehrer, der SÜC / CEB (zuständig für die Versorgung Wasser / Strom / Gas / Abwasser), Energieberater … wir haben viele gute Tipps und Anregungen bekommen. Manche Dinge konnten wir auch gleich klären, wie z. B. die Kanaldichtigkeitsprüfung. Somit ist diese Auflage, die in der Baugenehmigung steht, bereits abgehakt.

Alle waren interessiert und hilfsbereit. Somit haben wir auch keine Überraschungen erlebt und fühlen uns gut gerüstet für die Bauphase.

11 Der Meister gibt sich die Ehre

image

Meister Fichte ist da! Unser Restaurationsmeister legt das erste Mal Hand an – er wird darüber wachen, dass unser altes Stück auf fachgerecht zum Leben erweckt wird. Die 47 Fenstergriffe, die wir im Netz gefunden haben sind abgesegnet. :-) Willkommen im Steintor 10!